Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 14.11.1997

Rechtsprechung
   LG Kassel, 30.01.1997 - 1 S 503/96   

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https://dejure.org/1997,3286
LG Kassel, 30.01.1997 - 1 S 503/96 (https://dejure.org/1997,3286)
LG Kassel, Entscheidung vom 30.01.1997 - 1 S 503/96 (https://dejure.org/1997,3286)
LG Kassel, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 1 S 503/96 (https://dejure.org/1997,3286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf Erlaubniserteilung für Yorkshire-Terrierhaltung in Mietwohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Yorkshire-Terrier zählt als Kleintier

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hund; Hundehaltung; Erlaubnis, Yorkshire-Terrier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 536, 550
    Anspruch des Mieters auf Zustimmung zur Haltung eines Hundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Yorkshire-Terrierhaltung in Mietwohnung zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Yorkshire-Terrier harmlos

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Haustierhaltung in Mietwohnung trotz Verweigerung der Zustimmung möglich

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Tierhaltung (hier: Yorkshire-Terrier)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haltung eines Yorkshire-Terriers in Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters zulässig - Hund in vergleichbarer Größe mit einem Meerschweinchen ist erlaubter Kleintierhaltung zuzuordnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 154
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Hamburg, 26.05.1993 - 40b C 38/93

    Duldungspflicht des Mieters; Aufstellen einer Tafel; Störung des Mietgebrauchs

    Auszug aus LG Kassel, 30.01.1997 - 1 S 503/96
    Jedenfalls ist in einem solchen Fall die Versagung der Genehmigung rechtsmissbräuchlich, weil diese Tiere, die sich allenfalls durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen können, erfahrungsgemäß nicht in der Lage sind, andere Hausbewohner zu belästigen oder gar eine stärkere Abnutzung der Mietsache herbeizuführen (vgl. LG Düsseldorf, WuM 1993, 603 ).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3780
LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97 (https://dejure.org/1997,3780)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.1997 - 9 S 306/97 (https://dejure.org/1997,3780)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 1997 - 9 S 306/97 (https://dejure.org/1997,3780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 161
  • NZM 1998, 154
  • VersR 1999, 201
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 18.03.1983 - 15 U 280/82
    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97
    Vielmehr sind der Umfang einer solchen Verpflichtung und die im Einzelfall zu treffende Vorsorge jeweils an den konkreten Verhältnissen unter Beachtung der örtlichen Übung zu bestimmen (OLG Karlsruhe, NJW 1983, 2946).

    Solche sind weder durch öffentlichrechtliche Vorschriften vorgeschrieben noch durch die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht geboten, da üblicherweise in der Rheinebene im Raum Karlsruhe nur so wenig Schnee fällt, daß derartige Maßnahmen zum Schutz von Dachlawinen nicht erforderlich sind (ebenso OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946; für andere Regionen vgl. z. B. LG Köln, NJW-RR 1986, 1404; LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; LG München I, DAR 1987, 56, m. Anm. Berr; Schlund, DAR 1994, 49).

    Vielmehr schließt sich die Kammer der Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 1983, 2946 [2947]) an, wonach es hierfür bei einem bis zu ca. 30 Grad geneigten Dach eines Anwesens besonderer, Abwehrmaßnahmen erforderlich machender Umstände bedarf, die dem Verantwortlichen bei zumutbarer Beobachtung der Verhältnisse anzeigen, daß mit einem Niedergehen von Schneemassen an der Dachschräge alsbald zu rechnen ist.

    Auf eine allgemeine Gefahrenlage, deren Vorhandensein für jedermann ersichtlich ist, braucht nicht eigens hingewiesen zu werden (OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946).

  • LG Karlsruhe, 10.12.1982 - 9 S 285/82
    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97
    Die Beweislast hierfür obliegt dem Geschädigten (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, VersR 1983, 788).

    Nach der st. Rspr. der Kammer kann in Karlsruhe von Hauseigentümern nicht allgemein das Anbringen von Schneefanggittern auf den Dächern verlangt werden (LG Karlsruhe, VersR 1983, 788).

    Die Kammer hält ausdrücklich nicht mehr an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. VersR 1983, 788) fest, wonach sich ein Hauseigentümer bereits dann der drohenden Gefahren des Schneefalls bewußt sein muß, wenn sich auf dem Dach seines Anwesens solche Schneemassen angesammelt haben, daß deren Abrutschen eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum anderer darstellen würde.

  • LG Köln, 25.06.1986 - 19 S 484/85
    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97
    Solche sind weder durch öffentlichrechtliche Vorschriften vorgeschrieben noch durch die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht geboten, da üblicherweise in der Rheinebene im Raum Karlsruhe nur so wenig Schnee fällt, daß derartige Maßnahmen zum Schutz von Dachlawinen nicht erforderlich sind (ebenso OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946; für andere Regionen vgl. z. B. LG Köln, NJW-RR 1986, 1404; LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; LG München I, DAR 1987, 56, m. Anm. Berr; Schlund, DAR 1994, 49).

    Ob sich für den Fall etwas anderes ergibt, daß von einem Gebäude aufgrund seiner Beschaffenheit und Lage Gefahren ausgehen, die weit über den Gefahren liegen, die von vergleichbaren Objekten drohen (vgl. den der Entscheidung des OLG Karlsruhe in NJW-RR 1986, 1404, zugrundeliegenden Fall eines Kirchturms mit 45 Grad geneigtem Kirchendach im Bereich Ortenau), kann dahingestellt bleiben, da der Kl. eine derartige besondere Gefahrenlage nicht geltend gemacht hat.

  • LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86
    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97
    Solche sind weder durch öffentlichrechtliche Vorschriften vorgeschrieben noch durch die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht geboten, da üblicherweise in der Rheinebene im Raum Karlsruhe nur so wenig Schnee fällt, daß derartige Maßnahmen zum Schutz von Dachlawinen nicht erforderlich sind (ebenso OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946; für andere Regionen vgl. z. B. LG Köln, NJW-RR 1986, 1404; LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; LG München I, DAR 1987, 56, m. Anm. Berr; Schlund, DAR 1994, 49).
  • LG München I, 29.10.1986 - 15 S 6130/86
    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97
    Solche sind weder durch öffentlichrechtliche Vorschriften vorgeschrieben noch durch die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht geboten, da üblicherweise in der Rheinebene im Raum Karlsruhe nur so wenig Schnee fällt, daß derartige Maßnahmen zum Schutz von Dachlawinen nicht erforderlich sind (ebenso OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946; für andere Regionen vgl. z. B. LG Köln, NJW-RR 1986, 1404; LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; LG München I, DAR 1987, 56, m. Anm. Berr; Schlund, DAR 1994, 49).
  • AG Brandenburg, 23.08.2012 - 34 C 127/11

    Dachlawine - Haftung des Hauseigentümers

    Einem Gebäudeeigentümer kann insoweit also grundsätzlich im Land Brandenburg - und insbesondere in der Stadt Brandenburg an der Havel - in der Regel nicht der Vorwurf gemacht werden, auf die Gefahr von Dachlawinen nicht (ausreichend) hingewiesen zu haben, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die ihm bei zumutbarer Beobachtung der Verhältnisse anzeigen, dass mit einem Niedergehen von Schneemassen an der Dachschräge alsbald zu rechnen ist (OLG Düsseldorf, OLG-Report 1993, Seite 119; OLG Karlsruhe, NJW 1983, Seite 2946; LG Karlsruhe, MDR 1998, Seiten 161 f. = NZM 1998, Seiten 154 f.).

    Für das Vorliegen einer solchen besonderen Gefahrenlage trifft im Übrigen den geschädigten Kläger hier die Beweislast (LG Karlsruhe, MDR 1998, Seiten 161 f. = NZM 1998, Seiten 154 f.).

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